OLG Stuttgart entscheidet zur Dienstunfähigkeit einer Beamtin wegen eines Hundebisses während ihres Sabbatjahrs

Der 13. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil in einem Schadensersatzprozess wegen der Dienstunfähigkeit einer Beamtin durch einen Hundebiss während ihres Sabbatjahrs Ansprüche des Dienstherrn verneint. Das LG Rottweil hatte zuvor dem Land Baden-Württemberg als Dienstherrn der verletzten Beamtin über 7000 Euro zugesprochen. Weiterlesen…