AG München: Hausrat in der Sammelgarage

Eine Klausel in den AVB einer Hausratversicherung, wonach Hausrat in Sammelgaragen nicht versichert ist, ist nicht überraschend und damit zulässig.

Tatbestand

Der Kl. hat einen Tiefgaragenstellplatz angemietet. Die Tiefgarage ist eine Sammeltiefgarage mit ca. 100 Plätzen, wobei der Stellplatz des Kl. zusammen mit dem Nachbar-Stellplatz als Doppel-Stellplatz mit Gitterstäben umzäunt und mit einem Doppeltor versehen ist. Am 29. 10. 2013 stellte der Kl. fest, dass seine in der Garage gelagerten vier Winterreifen mit Alufelgen fehlten. Der Mieter der Nachbargarage hatte bereits am 24. 10. 2013 das Fehlen auch seiner Winterreifen bemerkt. Der Kl. verlangte den Wert der entwendeten Reifen von seiner Hausratversicherung ersetzt. Er machte einen Schaden von 1333 Euro geltend. Die Hausratsversicherung weigerte sich zu zahlen. Weiterlesen…