OLG Oldenburg: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden bei der Geburt

Herzschlag verwechselt – Schmerzensgeld für Geburtsschaden

Mit Urteil vom 13.11.2019 (5 U 108/18) hat der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg einem heute 8-jährigen Mädchen 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird. Weiterlesen…