BGH: Verjährungshemmung durch Einschaltung der bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen (mit Anmerkung von Johannes Riedel)

Haftungsrecht

Arzthaftung

Verjährungshemmung durch Einschaltung der bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen (mit Anmerkung von Johannes Riedel)

BGB § 204; EGZPO § 15 a

* 1. Die unwiderlegliche Vermutung des Einvernehmens nach § 15 a Abs. 3 S. 2 EGZPO (im Streitfall: in der bis zum 31. 3. 2016 geltenden Fassung) findet bei den von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen auch im Rahmen von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (im Streitfall: in der bis zum 25. 2. 2016 geltenden Fassung, im Folgenden: § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB a. F.) Anwendung. * Weiterlesen…

BGH: Ablehnung wegen Mitwirkung im vorangehenden Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer

Prozessrecht
Sachverständiger
Ablehnung wegen Mitwirkung im vorangehenden Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer
ZPO §§ 406 Abs. 1, 41 Nr. 8
* Ein Sachverständiger kann nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 41 Nr. 8 ZPO abgelehnt werden, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat. * Weiterlesen…