AG München: Der Stein des Anstoßes – Verkehrssicherungspflicht bei starkem Schneefall

Die Verkehrssicherungspflicht erfordert es nicht, bei starkem Schneefall den Parkplatz, insbesondere die sich dort auf Grünanlagen hinter der Bordsteinkante befindlichen großen Steine oder Felsbrocken, von Schnee zu räumen.

Tatbestand:

Der Geschäftsführer einer Geschäftsentwicklungsfirma befuhr am 2.2.2015 um 19.20 Uhr mit dem Pkw des Typs Audi Q7 den Parkplatz eines Supermarkts. Zu diesem Zeitpunkt herrschte starkes Schneetreiben. Tagsüber war bereits über mehrere Stunden sehr viel Schnee gefallen. Neben der Parkbucht, auf der das Fahrzeug der Kl. stand, befand sich im Bereich der Anpflanzungen ein Felsbrocken. Kurze Zeit später fuhr er nach dem Einkauf nach Hause und bemerkte dann, dass das linke Vorderrad im Bereich des linken Kotflügels und der linken Fahrertür beschädigt war. Der Schaden betrug insgesamt 3601,89 Euro. Weiterlesen…