LSG Niedersachsen-Bremen: Krankenkasse muss anstelle des SHT für Schulwegbegleitung zahlen – Zuständigkeitsstreitigkeiten gehen nicht zulasten der Behinderten

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein schwerbehinderter Schüler einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Begleitung auf seinem Schulweg gegen seine Krankenkasse hat, obwohl es sich dabei um eine Leistung der Sozialhilfe handelt. Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen dem SHT und der Krankenkasse dürfen nicht zulasten der Schwerbehinderten gehen. Weiterlesen…