BGH: Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach Bekanntwerden des „Dieselskandals“

Der u.a. für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat sich erstmals zu der Frage geäußert, ob dem Käufer eines mit einem Dieselmotor der Baureihe EA189 ausgestatteten Gebrauchtwagens, der sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des sog. Dieselskandals gekauft hat, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zustehen, weil in dem zur Beseitigung einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware entwickelten Software-Update nach der Behauptung des Käufers ein „Thermofenster“ implementiert ist und das Update negative Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und den Verschleiß hat. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: Keine Haftung von VW für Gebrauchtwagenkauf 2016

Der Käufer eines gebrauchten, bereits mit dem Softwareupdate versehenen VW Sharan kann sich nicht auf Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegenüber VW berufen, wenn der Ankauf ein Jahr nach der Veröffentlichung der Ad-Hoc-Mitteilung von VW über den sog. Dieselskandal sowie zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Informationen erfolgte, urteilte das OLG Frankfurt/M. Weiterlesen…