BGH: Abhandenkommen von Transportgut bei Versendung ohne die für den Seetransport erforderliche Markierung
Transportrecht
Speditionsvertrag
Abhandenkommen von Transportgut bei Versendung ohne die für den Seetransport erforderliche Markierung
HGB § 435; HGB a. F. § 660 Abs. 3
* 1. Nr. 27.2 ADSp lässt in Abweichung von § 660 Abs. 3 HGB a. F. bei Multimodaltransporten mit Seestrecke zur Durchbrechung der Haftungsbeschränkung auf zwei Sonderziehungsrechte je Kilogramm beförderter Ware ein qualifiziertes Verschulden der Leute oder Gehilfen des Frachtführers genügen. * Weiterlesen…