LG Köln: Entscheidung des Monats: Zur Traumfigur mit möglichst wenig Aufwand

Das ist der Wunsch vieler Menschen. Dazu werden stets neue Trainingsmethoden entwickelt. Das LG hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob Muskeltraining durch elektrische Impulse zu Nierenversagen führen kann und ob es Schmerzensgeld für Muskelkater gibt.

Tatbestand:

Die Kl. begab sich im November 2015 in ein Studio der Bekl., um dort ein EMS-Probetraining durchzuführen, bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden. Doch anstatt eines Trainingserfolgs stellten sich – nach Angaben der Kl. – nur Beschwerden ein. Bereits während des Trainings habe sie sich beklagt, doch die Betreiberin des Studios habe erklärt, das müsse so sein. Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet hätte, seien die Folge gewesen. Wegen des erhöhten Werts hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Sie forderte 5500 Euro Schmerzensgeld. Weiterlesen…