OLG Köln: 1. FC Köln erhält rd. 20.000 Euro Schadensersatz von Böllerwerfer

Ein Stadionbesucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn Knallkörper gezündet hatte, muss an den Verein 20.340 Euro nebst Zinsen bezahlen. Dies entspricht seinem Anteil an der Verbandsstrafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hat, wie der 7. Zivilsenat des OLG Köln entschied. Weiterlesen…

ArbG Düsseldorf: Kein Schadensersatz für Dopingsperre

Das ArbG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Eishockey-Profi nach einer Dopingsperre wegen einer fehlenden erforderlichen Ausnahmegenehmigung für ein Medikament kein Schadensersatzanspruch gegen den Verein zusteht. Weiterlesen…