Lothar Jaeger: Die Schmerzensgeldklage im Adhäsionsverfahren – ist schnelles Recht auch gutes Recht?

Das Adhäsionsverfahren gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, seine zivilrechtlichen vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Täter schon im Strafverfahren geltend zu machen (§ 403 ff. StPO). Der Adhäsionsprozess beruht auf dem Gedanken des Sachzusammenhangs. Der Sinn der Verbindung von Straf- und Zivilklage liegt darin, dem durch eine Straftat Verletzten möglichst schnell und einfach zu seinem Recht zu verhelfen. Zudem sollen aus Gründen der Prozessökonomie nicht verschiedene Gerichte in derselben Sache tätig werden und zu einander widersprechenden Ergebnissen gelangen. Weiterlesen…