AG München: Kinderkratzer am Auto – keiner zahlt
Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.
Das AG München wies die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 1468,34 Euro wegen eines Kratzers ab, den ein siebenjähriger Schüler mit dem blanken Ende eines Kickboardlenkers am geparkten Pkw des Kl. verursacht hatte. Der Kl. trägt vor, dass sich bald nach dem Schadensereignis der Stiefvater des Jungen bei ihm gemeldet und für den gerade verursachten Schaden entschuldigt habe. Weiterlesen…