SG Dortmund: Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, hat im Fall eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterlesen…