OLG Frankfurt/M.: Pkw-Fahrer haftet auch für Sturz eines Radfahrers nach erfolgreichem Ausweichen

Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt erst beim sich unmittelbar anschließenden Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet der Pkw-Fahrer dennoch. Das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg ist noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers. Weiterlesen…

BGH: Haftung des Luftfahrtunternehmens für Sturz eines Fluggastes beim Einsteigevorgang auf der Fluggastbrücke (mit Anmerkung von Dr. Martin Alexander und Roman Felten)

Haftungsrecht

Luftverkehr

Haftung des Luftfahrtunternehmens für Sturz eines Fluggastes beim Einsteigevorgang auf der Fluggastbrücke (mit Anmerkung von Dr. Martin Alexander und Roman Felten)

MÜ Art. 17 Abs. 1

* 1. Der Begriff des Einsteigens in ein Luftfahrzeug ist weit auszulegen und umfasst sämtliche Vorgänge, die den Einstieg des Fluggastes in das Flugzeug und damit den Beginn der Luftbeförderung betreffen. * Weiterlesen…

OLG Hamm: Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus – Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Weiterlesen…

BSG: Glatteistest auf öffentlicher Straße zur Prüfung der Fahrbahnverhältnisse ist kein versicherter Arbeitsunfall

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Weiterlesen…

AG Augsburg: Unfreiwilliger Spagat – Schmerzensgeld wegen Ausrutschens im Supermarkt?

Tatbestand:

Ein Mann Mitte 50 wollte gleich früh am Morgen in einem Discounter einkaufen. Hinter einer Kühltheke rutschte er aus und vollführte einen unfreiwilligen Spagat. Grund dafür war eine 3 m lange und ½ m breite Öllache. Der Mann gab an, sich durch den Sturz das Knie und die Hüfte so verletzt zu haben, dass er auch jetzt noch an Schmerzen leidet. Er wollte deshalb vom Betreiber des Supermarkts ein Schmerzensgeld von 3500 Euro und den Ersatz aller Schäden, die ihm auch zukünftig durch den Sturz entstehen. Seiner Meinung nach hätten die Verkäufer die verschmutzte Stelle nicht abgesichert.

Seine Klage vor dem AG Augsburg wurde abgewiesen.

Aus den Gründen:

Das Gericht entschied, dass gegen die Verkehrssicherungspflicht nicht verstoßen wurde. Danach muss derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Schaden für andere zu verhindern. Allerdings ist eine Verkehrssicherung, die jeden Schaden ausschließt, im praktischen Leben nicht möglich. Die beiden Verkäufer hatten auf die Öllache Salz gestreut. Außerdem hatten sie ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift „Vorsicht Rutschgefahr“ aufgestellt.

Das Gericht war der Ansicht, dass die Gefahrenstelle dadurch ausreichend abgesichert war. Von dem Kunden eines Supermarkts kann erwartet werden, dass er Warnschilder erkennt und entsprechend aufmerksam ist.

AG Augsburg, Urteil vom 15.2.2017 – rechtskräftig –

Pressemitteilung 16 des AG Augsburg vom 14.11.2017