OLG Hamm: Stute verletzt Tierarzt – ¼ Mitverschulden des Tierarztes

Verletzt eine Stute einen Tierarzt, der ihr Fohlen behandeln will, kann dem Tierarzt ein – im konkreten Fall mit einem Anteil von ¼ zu bemessendes – Mitverschulden anzurechnen sein, weil er sich der Stute in einer erkennbar gefährlichen Situation unsachgemäß genähert hat und dann durch einen Tritt des Pferdes verletzt wurde. Das hat der 6. Zivilsenat des OLG Hamm am 19. 12. 2016 unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des LG Arnsberg entschieden. Weiterlesen…