VersR BLOG: ESG ESG ESG ESG ESG ESG

Was Nigel Farrage mit der Versicherungswirtschaft zu tun hat

Environment – Social – Governance! Umwelt – Soziales – (richtige) Unternehmensführung! Das sind die Zauberworte, an und mit denen die Welt genesen soll. Obwohl an sich nur Worthülsen, die jeder nach Gutdünken mit eigenen Vorstellungen füllen kann, überschlagen sich alle à la recherche des genius saeculi: manche, wie die Versicherer, weil sie müssen, andere, weil sie mit eben diesem Zeitgeist gehen (und daran verdienen) wollen. Die EU nutzt die in ihr tätigen Versicherer als Versuchskaninchen, denn sie waren die ersten, die auf der Basis der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) die Pflichten zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung zu erfüllen haben (vgl. dazu zuletzt Bürkle, VersR 2023, 1019, der am Beispiel des Art. 2 Nr. 17 Offenlegung-VO vorführt, dass die Flut der Nachhaltigkeitsregulierung „nicht mehr sinnvoll zu bewältigen“ sei). Es ist sicher, dass das ab 2024 mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nicht besser wird. Und – entgegen aller Versprechungen –, die mit einer solchen Berichterstattung verbundenen Lasten und Kosten zu senken, rügt der NKR (= Normenkontrollrat, ja selbst ein bürokratisches Paradoxon, weil es zu den originären Pflichten des Normgebers gehören sollte, seine Normen auf Effizienz, Sinnhaftigkeit und unerwünschte Nebenwirkungen zu untersuchen), dass diese immer zahlreicher und immer teurer werden. Bis zu 7 % des Umsatzes werden für Bürokratiekosten ausgegeben, also in etwa das Doppelte der durchschnittlichen Gewinnmargen. Fast 10.000 gesetzliche Informationspflichten führen zu einer Gesamtbelastung von knapp 50 Mrd. €, Tendenz steigend!

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VersR BLOG: Jurastudium kann sich (doch) lohnen – Der „Kevin de Bruyne“ unter den englischen Advokaten

So manch einer macht sich bei der Berufswahl vielleicht Sorgen, dass es mit einer juristischen Kariere zu Ende gehen könnte, bevor sie überhaupt angefangen hat. LegalBots erledigen die Arbeit, Microsofts ChatGPT fertigt die Schriftsätze (und vorher die Examens- und Doktorarbeiten), Googles BARD kann das auch bald, Big Data erfasst die KI ohnehin sehr viel schneller als der Mensch, das gilt für die wissenschaftliche Recherche genauso wie für die Sachverhaltserfassung. Die Problematik von Massenklagen (die Registrierung der Massen, die Verteilung des Schadensersatzes, die ja viele tausend Anwaltsstunden verbrauchen kann, wenn man das nicht digital löst), die Erfassung und Auswertung von Großschäden, das Underwriting inklusive Preisfindung, alles das wird der Computer besser können als sein menschlicher Kollege. Der D&O-Anbieter VOV hat jetzt (s. Versicherungswirtschaft HEUTE vom 8.2.2023) einen vielleicht faustischen Pakt mit dem sog. Legal Tech Eagle Lsp (hinter dem sich nichts anderes verbirgt als ausgerechnet eine Anwalts-GmbH) geschlossen; man will mithilfe von sog. Data Analytics zu „datenbasierten Entscheidungsfindungen“ kommen, die Bearbeitung von über 3.000 Schäden im Rahmen technologiegestützter Business Intelligence optimieren, mit eDiscovery die Tatbestände effizient analysieren etc.

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VersR REPORT: Neuere Rechtsprechung zur Sachversicherung

Im Folgenden werden neuere Urteile, vor allem die des BGH, die zur Sachversicherung ergangen sind, vorgestellt. Der an sich hier vorgesehene Berichterstatter Prof. Dr. Peter Reusch ist in diesem Jahr aus nicht vorhersehbaren Gründen verhindert; er wird aber ab 2024 zur Verfügung stehen. In unserem ersten Bericht hatte Prof. Dr. Manfred Wandt zum AT des VVG berichtet (parallel zu Heft 2 vom 15.1.2023). Es folgt am 15. März eine Übersicht über die Haftpflichtversicherung.

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Was ist maßgeblich?

Unterschiedliche Informationspflichten bei Prämien- und Bedingungsanpassung?

Viele Fragen ranken sich um die Durchführung einer Vertragsanpassung in der privaten Krankenversicherung, erst recht um eine am Ende erfolgreiche, also rechtswirksame Änderung. Zunächst stand die Unabhängigkeit des Treuhänders im Fokus. Was macht einen Treuhänder abhängig? Darf es sich um einen ehemaligen Angestellten handeln? Welchen Teil seines Einkommens darf er aus dem Treuhandauftrag generieren? Der BGH (VersR 2019, 283) hat sich in Bezug auf diese und ähnliche in den Instanzen heftig umstrittenen Fragen der Stimme enthalten und salomonisch geurteilt, dass sie von den Zivilgerichten nicht beantwortet werden können, weil sie Teil der aufsichtsrechtlich geregelten Treuhänder-Bestellung sind. Sodann ist die Wirksamkeit des § 8b Abs. 2 MBKK in den Fokus erst der Verbraucheranwälte und dann auch der Gerichte geraten (weil danach der Versicherer von einer Prämienanpassung absehen kann und nicht muss, wenn sich die Verhältnisse nur vorübergehend geändert haben; vgl. OLG Köln, BeckRS 2020, 21286, Rz. 44 ff. [45]; LG Bonn, r+s 2020, 646 mit einer teils kritischen Anmerkung von Rogler). Umstritten ist auch Frage nach dem Verhältnis zwischen Prämien- und Bedingungsanpassung. Muss der Versicherer die Prämien erhöhen, wenn die gesetzlichen Parameter dafür eingetreten sind? Oder darf er stattdessen – sozusagen als milderes Mittel – eine Leistung kürzen, um die gestörte Vertragsäquivalenz wiederherzustellen? Das kann ja durchaus im Interesse der Versicherungsnehmer liegen: lieber eine Therapiesitzung beim Psychotherapeuten weniger, dafür aber Geld gespart. Das gelegentlich behauptete „Primat der Prämienanpassung“ überzeugt nicht, vielmehr stehen beide Instrumente gleichwertig nebeneinander (zu diesem Problem vgl. Langheid, FS Kollhosser, 2004, S. 234 ff.). Beide Streitpunkte harren noch einer höchstrichterlichen Beilegung. Weiterlesen…

Ein Immergrün des Versicherungsrechts: die Gefahrerhöhung

Neue Diskussionen im Zusammenhang mit Covid-19

Die Coronakrise hat die seit langem diskutierte Frage, ob bestimmte Ereignisse als Beginn des Versicherungsfalls einzustufen sind oder als eine zu sanktionierende Gefahrerhöhung, wiederbelebt. Heute plädiert Theo Langheid für eine Gefahrerhöhung, im nächsten VersR BLOG antworten Jan Lüttringhaus und Florian Genz. Weiterlesen…