VersR REPORT: Neuere Rechtsprechung zur Sachversicherung

Im Folgenden werden neuere Urteile, vor allem die des BGH, die zur Sachversicherung ergangen sind, vorgestellt. Der an sich hier vorgesehene Berichterstatter Prof. Dr. Peter Reusch ist in diesem Jahr aus nicht vorhersehbaren Gründen verhindert; er wird aber ab 2024 zur Verfügung stehen. In unserem ersten Bericht hatte Prof. Dr. Manfred Wandt zum AT des VVG berichtet (parallel zu Heft 2 vom 15.1.2023). Es folgt am 15. März eine Übersicht über die Haftpflichtversicherung.

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Was ist maßgeblich?

Unterschiedliche Informationspflichten bei Prämien- und Bedingungsanpassung?

Viele Fragen ranken sich um die Durchführung einer Vertragsanpassung in der privaten Krankenversicherung, erst recht um eine am Ende erfolgreiche, also rechtswirksame Änderung. Zunächst stand die Unabhängigkeit des Treuhänders im Fokus. Was macht einen Treuhänder abhängig? Darf es sich um einen ehemaligen Angestellten handeln? Welchen Teil seines Einkommens darf er aus dem Treuhandauftrag generieren? Der BGH (VersR 2019, 283) hat sich in Bezug auf diese und ähnliche in den Instanzen heftig umstrittenen Fragen der Stimme enthalten und salomonisch geurteilt, dass sie von den Zivilgerichten nicht beantwortet werden können, weil sie Teil der aufsichtsrechtlich geregelten Treuhänder-Bestellung sind. Sodann ist die Wirksamkeit des § 8b Abs. 2 MBKK in den Fokus erst der Verbraucheranwälte und dann auch der Gerichte geraten (weil danach der Versicherer von einer Prämienanpassung absehen kann und nicht muss, wenn sich die Verhältnisse nur vorübergehend geändert haben; vgl. OLG Köln, BeckRS 2020, 21286, Rz. 44 ff. [45]; LG Bonn, r+s 2020, 646 mit einer teils kritischen Anmerkung von Rogler). Umstritten ist auch Frage nach dem Verhältnis zwischen Prämien- und Bedingungsanpassung. Muss der Versicherer die Prämien erhöhen, wenn die gesetzlichen Parameter dafür eingetreten sind? Oder darf er stattdessen – sozusagen als milderes Mittel – eine Leistung kürzen, um die gestörte Vertragsäquivalenz wiederherzustellen? Das kann ja durchaus im Interesse der Versicherungsnehmer liegen: lieber eine Therapiesitzung beim Psychotherapeuten weniger, dafür aber Geld gespart. Das gelegentlich behauptete „Primat der Prämienanpassung“ überzeugt nicht, vielmehr stehen beide Instrumente gleichwertig nebeneinander (zu diesem Problem vgl. Langheid, FS Kollhosser, 2004, S. 234 ff.). Beide Streitpunkte harren noch einer höchstrichterlichen Beilegung. Weiterlesen…

Ein Immergrün des Versicherungsrechts: die Gefahrerhöhung

Neue Diskussionen im Zusammenhang mit Covid-19

Die Coronakrise hat die seit langem diskutierte Frage, ob bestimmte Ereignisse als Beginn des Versicherungsfalls einzustufen sind oder als eine zu sanktionierende Gefahrerhöhung, wiederbelebt. Heute plädiert Theo Langheid für eine Gefahrerhöhung, im nächsten VersR BLOG antworten Jan Lüttringhaus und Florian Genz. Weiterlesen…

Zunahme von Schiedsverfahren durch „Corona“

Neue Diskussion um Beteiligung „Dritter“ in D&O-Verfahren

Verfahren mit Corona-Bezug werden das ordentliche Gerichtssystem „verstopfen“ und zu einer deutlichen Zunahme von Mediationen und Schiedsverfahren führen. So zumindest Mrs. Justice Cockerill vom „Commercial Court“ in London und der QC Charles Kimmins („The Times“ vom 30.7.2020) kurz vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung eines Musterverfahrens über Deckungen aus Betriebsunterbrechungsversicherungen bei Covid-19-Fällen, das die Financial Conduct Authority (FCA) vor den High Court gebracht hat. Solche Verfahren betreffen auch die D&O-Versicherung, weil allein die zu erwartenden Insolvenzen zu einem vermehrten Klageaufkommen führen werden, ungeachtet der offenen Haftungsfragen rund um die Pandemie. Da trifft es sich gut, dass sich gleich aktuelle Publikationen mit der D&O-Versicherung einer- und mit Schiedsverfahren andererseits befassen: zum einen weist Prof. Dr. Christian Armbrüster in seinem VersR BLOG vom 1.8.2020 daraufhin, dass eine D&O-Versicherung eine „eigentümliche Gestaltung“ sei, weil hier der Versicherungsnehmer sich nicht nur einen „liquiden Schuldner“ sichert (Freistellung), sondern zugleich seinem präsumtiven Anspruchsgegner hilft, sich gegen die Inanspruchnahme zur Wehr zu setzen (Abwehrdeckung). Und zum anderen befasst sich der r+s-Autor Prof. Dr. Christian Borris (r+s 2020, 316) mit der aus dieser Atypizität entspringenden Besonderheit, dass es einer besonderen Konstruktion bedarf, Haftungs- und Deckungsverfahren mit ihren drei unterschiedlich Beteiligten uno actu über die Bühne zu bringen. Weiterlesen…

Digital Dangers …

Instagram-Posts als Gefahrerhöhung?

Das Internetz (wie der Held von Timur Vermes „Er ist wieder da“ es zu nennen pflegt) treibt schon Blüten, die besonders für den Non-Digital-Native überaus große Freuden bereithalten und gelegentlich Anlass zu leicht melancholischen Reminiszenzen an „Früher …“ geben. So konnte man jetzt auf Twitter lesen, dass eine*r aus der Welt der Transgender Community eine neue sexuelle Identität als Waschbär anstrebt. Und das World Wide Web erleichtert der globalen Gedankengendarmerie die Kontrolle und Regulierung sehr, vor allem die der Sprache: hatte sich das Verbot, stillende Mütter als „breast feeding“ zu bezeichnen (man hatte „chest feeding“ zu sagen, um das männliche Gegenstück zu inkludieren) auch schon bis zum analogen Menschen herum gesprochen, darf man jetzt auch nicht mehr „woman“ sagen („people who menstruate“) oder „mother“ („birthing parent“). Und für Online-Scrabblespieler gibt es seit neuestem einen Katalog mit mehreren hundert Wörtern, deren Buchstabenwerte nicht mehr zählen, weil wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Teilhabe und Partizipation tabu. Stammen die meisten dieser Beispiele aus dem angelsächsischen Sprachraum, haben auch wir zumindest im Ansatz ähnliche Anzeichen für derartige Sensibilitäten: „Mann über Bord“ wird ersetzt durch „Mensch über Bord“ und wer kennt diese unsäglichen Rundschreiben an alle „lieben Mitarbeiter*innen“ nicht? Weiterlesen…