Zunahme von Schiedsverfahren durch „Corona“

Neue Diskussion um Beteiligung „Dritter“ in D&O-Verfahren

Verfahren mit Corona-Bezug werden das ordentliche Gerichtssystem „verstopfen“ und zu einer deutlichen Zunahme von Mediationen und Schiedsverfahren führen. So zumindest Mrs. Justice Cockerill vom „Commercial Court“ in London und der QC Charles Kimmins („The Times“ vom 30.7.2020) kurz vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung eines Musterverfahrens über Deckungen aus Betriebsunterbrechungsversicherungen bei Covid-19-Fällen, das die Financial Conduct Authority (FCA) vor den High Court gebracht hat. Solche Verfahren betreffen auch die D&O-Versicherung, weil allein die zu erwartenden Insolvenzen zu einem vermehrten Klageaufkommen führen werden, ungeachtet der offenen Haftungsfragen rund um die Pandemie. Da trifft es sich gut, dass sich gleich aktuelle Publikationen mit der D&O-Versicherung einer- und mit Schiedsverfahren andererseits befassen: zum einen weist Prof. Dr. Christian Armbrüster in seinem VersR BLOG vom 1.8.2020 daraufhin, dass eine D&O-Versicherung eine „eigentümliche Gestaltung“ sei, weil hier der Versicherungsnehmer sich nicht nur einen „liquiden Schuldner“ sichert (Freistellung), sondern zugleich seinem präsumtiven Anspruchsgegner hilft, sich gegen die Inanspruchnahme zur Wehr zu setzen (Abwehrdeckung). Und zum anderen befasst sich der r+s-Autor Prof. Dr. Christian Borris (r+s 2020, 316) mit der aus dieser Atypizität entspringenden Besonderheit, dass es einer besonderen Konstruktion bedarf, Haftungs- und Deckungsverfahren mit ihren drei unterschiedlich Beteiligten uno actu über die Bühne zu bringen. Weiterlesen…

Digital Dangers …

Instagram-Posts als Gefahrerhöhung?

Das Internetz (wie der Held von Timur Vermes „Er ist wieder da“ es zu nennen pflegt) treibt schon Blüten, die besonders für den Non-Digital-Native überaus große Freuden bereithalten und gelegentlich Anlass zu leicht melancholischen Reminiszenzen an „Früher …“ geben. So konnte man jetzt auf Twitter lesen, dass eine*r aus der Welt der Transgender Community eine neue sexuelle Identität als Waschbär anstrebt. Und das World Wide Web erleichtert der globalen Gedankengendarmerie die Kontrolle und Regulierung sehr, vor allem die der Sprache: hatte sich das Verbot, stillende Mütter als „breast feeding“ zu bezeichnen (man hatte „chest feeding“ zu sagen, um das männliche Gegenstück zu inkludieren) auch schon bis zum analogen Menschen herum gesprochen, darf man jetzt auch nicht mehr „woman“ sagen („people who menstruate“) oder „mother“ („birthing parent“). Und für Online-Scrabblespieler gibt es seit neuestem einen Katalog mit mehreren hundert Wörtern, deren Buchstabenwerte nicht mehr zählen, weil wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Teilhabe und Partizipation tabu. Stammen die meisten dieser Beispiele aus dem angelsächsischen Sprachraum, haben auch wir zumindest im Ansatz ähnliche Anzeichen für derartige Sensibilitäten: „Mann über Bord“ wird ersetzt durch „Mensch über Bord“ und wer kennt diese unsäglichen Rundschreiben an alle „lieben Mitarbeiter*innen“ nicht? Weiterlesen…

Bindende Adhäsion?

Bindungswirkung des Adhäsionsverfahrens für den Deckungsprozess

Ist eine „bindende Adhäsion“ ein Pleonasmus? Oder eine adhäsive Haftung? Keineswegs, wenn man sich wie das OLG Karlsruhe mit der interessanten Frage befasst, ob ein Haftungsurteil in einem strafprozessualen Adhäsionsverfahren die gleiche Bindungswirkung entfaltet wie das Urteil in einem Haftpflichtprozess (OLG Karlsruhe, VersR 2020, 472). Zugrunde gelegen hatte ein – typischer? – Streit zwischen einem Rad- und einem Pkw-Fahrer. Der Pkw-Fahrer war der Meinung, der Radler habe ihm die Vorfahrt genommen und stellte ihn deswegen mit heruntergedrehter Seitenscheibe zur Rede. Das Gegenargument des Radfahrers war ein Fausthieb gegen den Pkw. Das verursachte eine Beule. Diese wiederum weckte in dem Autofahrer den Wunsch auf Feststellung der Radler – Personalien, aber das wollte jener nicht und setzte seine Fahrt fort. Daraufhin überholte der Pkw-Fahrer den Radfahrer, hielt sein Fahrzeug an und stieg aus. An dem sich anbahnenden Gespräch zeigte der Radler aber kein Interesse, was den mittlerweile zum Fußgänger mutierten Pkw-Fahrer veranlasste, den Lenker des Rades und den Arm des Radfahrers zu ergreifen. Alle stürzten dann zu Boden, wobei der Radfahrer seine Schuhe zunächst nicht aus den sog. Klick-Pedalen lösen konnte. Weiterlesen…

Dr. Theo Langheid, Wissentliche und fahrlässige Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung

Nachdem der BGH mit seinem Beschluss vom 27. 5. 2015 – entgegen der bisherigen Instanzrechtsprechung – entschieden hat, dass keine Deckung in der Haftpflichtversicherung besteht, wenn auch nur eine von mehreren Tathandlungen vorsätzlich i.S.v. §103 VVG erfolgte, wird diskutiert, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die D&O-Versicherung hat und, bejahendenfalls, welche. Weiterlesen…

Rezension: Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz – Band 1: §§ 1–99, VVG-InfoV

Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz
Band 1: §§ 1–99, VVG-InfoV

Von Theo Langheid und Manfred Wandt (Hrsg.)
(Verlag C. H. Beck, München, 2. Aufl. 2016, XXII + 1698 S., geb., ISBN: 978-3-406-67311-5, 339 Euro)
Seit der VVG-Reform 2008 sind mittlerweile acht Jahre vergangen, seit Erscheinen der Vorauflage dieses Bandes sechs Jahre. In der Zwischenzeit hat sich nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung mit zentralen Fragen des reformierten VVG befasst, sondern auch die Literatur, die erheblich umfangreicher und vielfältiger geworden ist. Nicht zuletzt wegen der Gesetzesänderungen im Bereich der Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und des Widerrufsrechts des VN (§§ 6 bis 9 VVG) ist eine Neuauflage notwendig geworden. Weiterlesen…