OLG Frankfurt/M.: Versicherungsschutz für Hundebiss

Tierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ verursacht wurde. Da im zu entscheidenden Fall jedoch keine bewusste Pflichtverletzung nachgewiesen wurde, verurteilte das OLG Frankfurt/M. mit heute veröffentlichter Entscheidung die verklagte Haftpflichtversicherung, für die Folgen eines Hundebisses einzustehen. Weiterlesen…