Tierhalterhaftung bei „helfendem“ Eingreifen?
Trennung Hund und Katze – Klägerin wollte Tiere mit Besen trennen
Tierhalterhaftung erfasst auch erst durch helfendes Eingreifen des Menschen verursachte Schäden.
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Trennung Hund und Katze – Klägerin wollte Tiere mit Besen trennen
Tierhalterhaftung erfasst auch erst durch helfendes Eingreifen des Menschen verursachte Schäden.
Weiterlesen…Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies hat der 1. Zivilsenat des OLG Koblenz entschieden, der damit das vorinstanzliche Urteil des LG Mainz bestätigt hat. Weiterlesen…
Der 13. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines Reitunfalls mit einem Kamel ein Urteil des LG Hechingen weitgehend bestätigt und der Kl. ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro sowie Schadensersatz u.a. für Verdienstausfall zugesprochen. Die Berufung des bekl. Kamelführers wurde damit im Wesentlichen zurückgewiesen. Weiterlesen…
Wer in Kenntnis eines freilaufenden Hundes an einem gemeinsamen Ausritt teilnimmt, kann den Hundehalter nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich das Pferd beim Vorbeilaufen des Hundes erschreckt, bekräftigt das OLG Frankfurt/M.
Der Kl. ist passionierter Reiter. Er nahm mit der Bekl. und weiteren Vereinsmitgliedern an einem Ausritt in der Umgebung von H. teil. Der freilaufende Hund der Bekl. begleitete die Gruppe. Eine gute Stunde nach Beginn des Ausritts rief der ebenfalls mitreitende Ehemann der Bekl. den Hund zu sich. Der Hund lief daraufhin von hinten kommend seitlich an der Reitergruppe vorbei. Als er sich neben dem klägerischen Pferd befand, erschreckte sich dieses, rannte daraufhin in einen seitlich zum Weg verlaufenden Weidezaun, scheute erneut und warf den Kl. ab. Weiterlesen…
Ein Hundehalter ist unter Umständen gut beraten, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier jemandem zufügt, aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Tierhalterhaftung. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte jetzt über einen solchen Fall zu entscheiden. Weiterlesen…
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