Bundesrat: Bekämpfung von Geldwäsche wird effektiver
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll effektiver werden. Der Bundesrat hat am 2. Juni der vom Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.
Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters
Kern des Vorhabens ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, das insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Sämtliche Register sollen dann miteinander vernetzt werden.