OLG Hamm: Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig

Ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Transplantationsgesetz (TPG) bewirkt nicht automatisch, dass die Einwilligung des Organspenders zur Lebendspende unwirksam und die Organentnahme ein rechtswidriger Eingriff ist. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 7.9.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen bestätigt. Weiterlesen…