Grabenunfall nach Begegnung wankender Treckergespanne – OLG Hamm klärt die Haftung

Begegnen sich zwei Treckergespanne mit einer Breite von 2,85 m und 3,03 m auf einer 5,8 m breiten Straße und führt der Fahrer eines Gespanns ein Ausweichmanöver durch, bei dem sein Gespann in den Graben fährt, kann auch der Fahrer des anderen Gespanns für den Unfall mitverantwortlich sein. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm am 7. 6. 2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…