Unfallversicherung muss laut BGH nur mit Versicherungsnehmer sprechen

Ein Unfallversicherer muss eine versicherte Person bei einer Absicherung auf fremde Rechnung grundsätzlich nicht informieren. Das ist auch dann der Fall, wenn der Versicherte den Versicherungsfall selbst anzeigt, entschied jetzt der BGH.

LSG Stuttgart: Kein Unfallversicherungsschutz bei Verwirklichung einer spezifischen Tiergefahr

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Volker Dicke u. a.: Kranken- und Unfallversicherungen Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz/Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Dieser Band der Fachwirtliteratur im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ behandelt die Themen und Inhalte des Bereichs „Kranken- und Unfallversicherungen“. Die dritte, aktualisierte Auflage berücksichtigt das Bedingungswerk Proximus 4. Weiterlesen…