AG München: Reiserücktritt wegen Niereninsuffizienz
Eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen festgeschrieben wird, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist unwirksam. Das hat das AG München entschieden. Weiterlesen…