OLG Hamm: VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

Versicherungsvertragsrecht
Kfz-Kaskoversicherung
VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein
VVG §§ 1, 44, 45; ZPO §§ 835, 836
* Ist der VN nicht Eigentümer des kaskoversicherten Fahrzeugs, sondern Leasingnehmer, kann er nach vollständiger und ordnungsgemäßer Reparatur trotzdem Inhaber des Anspruchs gegen den Versicherer und verfügungsbefugt sein. *
OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2018 (20 U 19/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 479)