OLG Hamm verkündet Urteil zum „Dachdeckerunfall“ in Netphen
Der 7. Zivilsenat des OLG Hamm hat in dem Berufungsverfahren betreffend den Unfall, den ein Handwerker am 14. 11. 2011 bei Arbeiten auf dem Dach der Dreisbachhalle in Netphen erlitten hatte, ein Urteil verkündet.
Mit seinem Urteil hat der Senat das erstinstanzliche Urteil des LG Siegen (1 O 70/12) dem Grunde sowie der Höhe nach teilweise abgeändert und die Bekl. insbesondere verurteilt, an den klagenden Handwerker ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro, bislang entstandene materielle Schäden von etwa 4.800 Euro, einen Verdienstausfallschaden von monatlich ca. 2.200 Euro sowie einen Haushaltsführungsschaden von monatlich etwa 100 Euro zu zahlen. Weiterlesen…