AG München: Die Verletzung durch Anprall auf eine Panzerglasscheibe vor dem Giraffengehege begründet keinen Schmerzensgeldanspruch
Das AG München wies durch Urteil vom 21.12.2017 im vereinfachten schriftlichen Verfahren den Antrag der Kl. auf Zahlung von 539 Euro wegen Verletzung durch Anprall auf eine Panzerglasscheibe vor dem Giraffengehege ab.
Tatbestand:
An einem Sonntag im August 2016 will sich die Kl. beim Anprall an die Absperrscheibe zum Giraffengehege im Münchner Tierpark eine 1 cm große Prellmarke am Nasenbein, Nasenbluten und Kopfschmerzen zugezogen haben. Sie sei vom Tierparksanitäter erstversorgt und nachfolgend drei Tage arbeitsunfähig krankgeschrieben worden.
Neben Schmerzensgeld von 500 € macht die Kl. die Pauschale für den Schadensregulierungsaufwand von 25 € sowie die nutzlos aufgewendeten Kosten für die Eintrittskarte geltend. Weiterlesen…