EuGH erklärt die Beschlüsse der EZB, mit denen sechs französischen Kreditinstituten das Recht versagt wurde, bestimmte Risikopositionen im Zusammenhang mit französischen Sparbüchern bei der Berechnung der Verschuldungsquote unberücksichtigt zu lassen, für nichtig
Der EZB sind nämlich Rechtsfehler und offensichtliche Beurteilungsfehler unterlaufen.
Die Finanzkrise von 2008 hat gezeigt, dass einige Kreditinstitute einen zu großen Teil ihrer Investitionen durch Verschuldung statt durch Eigenmittel finanziert hatten. Dieser Mangel an Eigenmitteln führte dazu, dass einige Banken ihre Vermögenswerte dringend veräußern mussten, was die Wirkungen der Finanzkrise verstärkte. Weiterlesen…