Prof. Dr. Meinrad Dreher und Tobias Gerigk, Versicherungsaufsichtsrechtliche Dokumentationsanforderungen

Das europäische und deutsche Versicherungsaufsichtsrecht enthält zahlreiche Regelungen mit Dokumentationsanforderungen für Versicherungsunternehmen. Bereits der Rahmenrechtsakt des Solvency-II-Regimes, die im folgenden Text als Solva-II-
Richtlinie abgekürzt bezeichnete EU-Richtlinie Solvabilität II, begründet in zahlreichen Regelungen Dokumentationsanforderungen für Einzelthemen, nicht jedoch eine allgemeine Dokumentationspflicht. Im Einklang mit der Regelungssystematik des Solvency-II-Regimes insgesamt, d. h. dem sogenannten Lamfalussy-Konzept ergibt sich in Verbindung mit den Dokumentationsanforderungen auf den nachfolgenden Ebenen der Rechtshierarchie eine Regelungskaskade. Auf der zweiten Stufe finden sich daher in der Solva-II-Verordnung ebenfalls zahlreiche Dokumentationsanforderungen. Weiterlesen…