OLG Düsseldorf: Haftung des Versicherungsmaklers für falsche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Haftung des Versicherungsmaklers für falsche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes
BGB § 280; VVG § 63
* 1. Erklärt ein Versicherungsmakler vor Abschluss einer Patentrechtsschutzversicherung, dass auch die Abwehr von Patentrechtsnichtigkeitsklagen erfasst ist, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, ist er schadensersatzpflichtig, wenn der VN im Vertrauen auf das Bestehen eines entsprechenden Rechtsschutzes eine Patentverletzungsklage erhoben hat und dann, wie üblich, im Gegenzug im Rahmen einer Patentrechtsnichtigkeitsklage verklagt wird. *
* 2. Dabei kommt es dann nicht darauf an, ob die Abwehr von Patentrechtsnichtigkeitsklagen überhaupt versicherbar ist. *
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2018 (I-4 U 210/17)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 758)

OLG Dresden: Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer
VVG §§ 61, 63
* 1. Vor dem Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer hat der Versicherungsmakler den VN über mögliche Alternativen (Beitragsfreistellung, Policendarlehen und Kündigung des Lebensversicherungsvertrags) und deren Vor- und Nachteile gegenüber einem Verkauf der Police zu beraten. Soll bei dem beabsichtigten Verkauf der Kaufpreis zunächst teilweise gestundet werden, hat er zudem auf das damit einhergehende Risiko des Totalausfalls bei Insolvenz des Policenaufkäufers während der Wartezeit hinzuweisen. * Weiterlesen…

BGH: Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung als Versicherungsmaklertätigkeit

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung als Versicherungsmaklertätigkeit
VVG §§ 59, 60, 204; BGB § 307
Eine im Hinblick auf einen beabsichtigten Tarifwechsel gem. § 204 VVG getroffenen Vereinbarung über die Einholung eines konkreten Angebots zum Abschluss eines geänderten Krankenversicherungsvertrags ist ein Versicherungsmaklervertrag. Dem steht nicht entgegen, dass bei einem solchen Tarifwechsel im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem VN kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Versicherungsvertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird (Bestätigung von BGH VersR 2018, 1383 Rn. 16).
BGH, Beschluss vom 16.10.2018 (I ZR 38/18, LG Bamberg)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 483)

OLG Braunschweig: Der zu verschwiegene Postbote – Zur Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden

Ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet, haftet der Versicherungsmakler nicht. Dies hat der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig mit Hinweisbeschluss vom 26.6.2018 (11 U 94/18) entschieden, woraufhin der Kläger seine Berufung nun zurücknahm. Weiterlesen…