FG Köln: Umlagezahlungen eines Charterausfallpools unterliegen der Versicherungsteuer

Umlagezahlungen, mit denen Vereinsmitglieder für den Fall einer nicht kostendeckenden Vercharterung ihrer Schiffe unterstützt werden, unterliegen der Versicherungsteuer. Dies entschied der 2. Senat des FG Köln in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.1.2017 (2 K 3758/14). Weiterlesen…