Domenik Henning Wendt: Das neue Versicherungsvertriebsrecht – Zu Beratungspflichten und Interessenkonflikten 

Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.1.2016 über Versicherungsvertrieb (nachfolgend IDD) die Vorgaben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten neu ausgerichtet. Dabei hat der im europäischen Finanzmarktrecht Anwendung findende mehrgliedrige Rechtsetzungsprozess auch im neuen Versicherungsvertriebsrecht Bestimmungen auf unterschiedlichen Regelungsebenen eingeführt. Das fordert von den nationalen Legislativorganen, den handelnden Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt von der Versicherungspraxis ein hohes Maß an Sorgfalt bei Umsetzung und Einhaltung der europäischen Regelungen. Weiterlesen…