Prof. Dr. Michael Gruber und Dr. Julia Baier, Vergütungen nach der IDD

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive [IDD]) enthält anders als ihre Vorgängerin, die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive [IMD]), auch Normen zur Vergütung des Vertreibers. Das ist zum einen deshalb von Bedeutung, weil der Anwendungsbereich der IDD erheblich erweitert wurde: War von der IMD bislang nur die Versicherungsvermittlung betroffen, regelt die IDD nunmehr den gesamten Versicherungsvertrieb. Dazu gehört auch der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen. Weiterlesen…

Neues Provisionsabgabeverbot – Wettbewerbszentrale erzielt mit zwei Versicherern außergerichtliche Einigung

In gleich zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale Verstöße von Versicherungsunternehmen gegen das neu geregelte sogenannte „Provisionsabgabeverbot“ unterbunden. Weiterlesen…

Prof. Dr. Peter Reiff, Das Versicherungsvertriebsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie

Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am 23.2.2018 in Kraft treten. Damit hält Deutschland die in Art.42 Abs.1 IDD gesetzte Umsetzungsfrist auf den Tag genau ein. Weiterlesen…

Reiff/Köhne, Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (IDD) aus rechtlicher und ökonomischer Sicht

Am 18. 1.2017 ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.1.2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes vom Kabinett verabschiedet worden. Es wird angestrebt, dass das Gesetz bereits am 7.7.2017 verabschiedet wird. Somit wird Deutschland die IDD voraussichtlich pünktlich zum 23.2.2018 umsetzen. Die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrieb sind gravierend. Der enge Zeitplan birgt zudem die Gefahr einer überhasteten Ausarbeitung in sich. Weiterlesen…

Prof. Dr. Manfred Werber: Die Adressaten der IDD im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie und neue Pflichten

Rund zehn Jahre nach der – in Deutschland mit erheblicher Verspätung erfolgten – Umsetzung der Vermittlerrichtlinie ist eine neue Richtlinie über Versicherungsvertrieb in das deutsche Recht zu übertragen. Zwar müsste deren Umsetzung (erst) bis zum 23.2.2018 erfolgen, jedoch hat sich die Bundesregierung diesmal eine zügige Erledigung vorgenommen. Vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium wurde schon im November 2016 ein Referentenentwurf  vorgelegt, der – mit einigen Veränderungen gegenüber seiner ursprünglichen Fassung – am 18. 1. 2017 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Hiernach dürfte das Gesetzesvorhaben schon gegen Mitte des Jahres 2017 abschließend behandelt werden.

In einem aktuellen Aufsatz beleuchtet Prof. Dr. Manfred Werber im Abgleich mit der IMD grundlegende Strukturen der neuen Richtlinie, Weiterlesen…