OLG Koblenz: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers (Diesel-Abgasskandal)

Der 1. Zivilsenat des OLG Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist.

Die Bekl. ist Vertragshändlerin für Fahrzeuge der Marke Volkswagen. Die Kl. erwarb bei der Bekl. mit Kaufvertrag vom 8.7.2014 einen Neuwagen der Marke VW, Modell Tiguan Sport & Style mit „BlueMotion“-Technik. In dem Fahrzeug ist ein von der Volkswagen AG hergestellter Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut. Das erworbene Fahrzeug bzw. der darin verbaute Motor ist vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffen. Die Kl. erklärte die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung und begehrte die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie Ersatz der aufgewendeten Kfz-Steuer und der geleisteten Beiträge zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Weiterlesen…