OLG Köln: Haftung des Unternehmers für Veruntreuung von Kundengeldern durch den Handelsvertreter

Vertriebsrecht
Handelsvertreter
Haftung des Unternehmers für Veruntreuung von Kundengeldern durch den Handelsvertreter
BGB §§ 30, 31, 164, 278, 823, 831
1. Der Prinzipal kann auch für strafbares Verhalten seiner Hilfsperson haften. Voraussetzung für die Anwendung des § 278 S. 1 BGB ist aber ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zwischen dem schuldhaften Verhalten der Hilfsperson und den Aufgaben, die ihr im Hinblick auf die Vertragserfüllung zugewiesen waren (hier: Unmittelbarkeit verneint, da angesichts der sonstigen Geschäftsbeziehung der Parteien, der Gestaltung und Abwicklung des Geschäfts sowie der unrealistischen Höhe des versprochenen Zinssatzes die sogenannte Festzinszertifikate sich von den Geschäften, die die Hilfsperson für den Prinzipal vermittelte, deutlich unterschieden). Weiterlesen…