AG Frankfurt/M.: Keine Zahlung der Reiserücktrittskostenversicherung bei vorhersehbarer Lungentransplantation

Das AG Frankfurt/M. hat entschieden, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht zahlen muss, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Lungentransplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung durchzuführen war, eine geplante Reise nicht antreten kann.

Hintergrund war eine gebuchte Reise einer Familie von München nach Hurghada im Zeitraum 25.6. bis 1.7.2017. Die Tochter des Kl. litt an Mukoviszidose und war bereits seit dem Jahr 2015 zu einer Lungentransplantation gemeldet. Weiterlesen…