OLG Karlsruhe: Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

Transportrecht
Frachtvertrag
Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer
VVG § 86; ZPO § 68; BGB §§ 280, 286; CMR Art. 3, 17, 23
* 1. Feststellungen zum Wert des in Verlust geratenen Guts im Schadensersatzprozess gegen den Frachtführer sind im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer bindend, wenn der Subunternehmer im Vorprozess auf Bekl.-Seite als Nebenintervenient beigetreten war. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn für die Feststellungen im Vorprozess ein Verstoß des Frachtführers gegen prozessuale Erklärungspflichten erheblich war. * Weiterlesen…