In eigener Sache – Über das richtige Zitieren

Der Sachverhalt ist kurz und schnell erklärt: In unserem Online-Blog „Der Praxistest – Die Akkumulation diverser Pflichtverletzungen im VW-Dieselskandal“ vom 15.4.2021 habe ich die Frage der Managerhaftung im VW-Dieselskandal diskutiert, vor allem die Frage, wie die Parallelität von fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen zu behandeln sein wird. Dabei habe ich meinen auf BGH VersR 2015, 1156 beruhenden Vorschlag wiederholt, solche Fallkonstellationen nach den Grundsätzen der gestörten Gesamtschuld zu lösen. Der Kerngedanke dieses Vorschlags kommt in folgendem Satz zum Ausdruck:

Tatsächlich genießen die versicherten Organe mit Ausnahme des wissentlich Handelnden uneingeschränkte Abwehrdeckung, während sie bei der Freistellung keinen Nachteil erleiden, weil ihre Haftung von vorneherein um den Anteil gekürzt wird, der auf die wissentliche Handlung entfällt. Auch die VN erleidet durch die vorgeschlagene Lösung keinen Nachteil. Denn auch ohne D&O-Deckung wäre ihr Anspruch gegen den fahrlässig Handelnden entsprechend zu kürzen. Weiterlesen…

BGH: Schadensersatzklage im sog. „Dieselfall“ gegen die VW AG überwiegend erfolgreich

Der u.a. für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen. Weiterlesen…

OLG Köln: Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Mit Beschluss vom 3.1.2019 hat der 18. Zivilsenat des OLG Köln die Berufung der Volkswagen AG gegen ein dahin gehendes Urteil des LG Köln als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Weiterlesen…

OLG Köln: Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

Der 27. Zivilsenat des OLG Köln hat entschieden, dass ein Kölner Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Damit wurde im Beschlussverfahren gem. § 522 Abs. 2 ZPO eine erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln bestätigt.

Der Kl. hatte das im Jahr 2011 erstmals zugelassene Gebrauchtfahrzeug im April 2015 zu einem Preis von 22.000 Euro gekauft. Im November 2015 forderte er das Autohaus dazu auf, innerhalb von ca. 3,5 Wochen ein mangelfreies Fahrzeug gleichen Typs nachzuliefern, hilfsweise das ausgelieferte Fahrzeug nachzubessern. Nachdem das Autohaus auf die für Anfang des Jahres 2016 geplante Rückrufaktion zur Behebung des Mangels hingewiesen hatte, erklärte der Kl. Mitte Januar 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung. Seit September 2016 steht eine technische Lösung für das Softwareupdate für das Fahrzeug des Kl. zur Verfügung. Weiterlesen…

BVerfG: Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten

Die Staatsanwaltschaft München II führte im Zuge des sogenannten „VW-Dieselskandals“ ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und durchsuchte im März 2017 die Münchener Büroräume der von der Volkswagen AG mandatierten Rechtsanwaltskanzlei Jones Day. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat im Wege der einstweiligen Anordnung die Staatsanwaltschaft München II angewiesen, die im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Unterlagen und Daten beim AG München zu hinterlegen und einstweilen nicht auszuwerten. Die Entscheidungen der Kammer beruhen auf einer Folgenabwägung. Weiterlesen…