OLG Frankfurt/M.: Keine Haftung von VW für Gebrauchtwagenkauf 2016

Der Käufer eines gebrauchten, bereits mit dem Softwareupdate versehenen VW Sharan kann sich nicht auf Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegenüber VW berufen, wenn der Ankauf ein Jahr nach der Veröffentlichung der Ad-Hoc-Mitteilung von VW über den sog. Dieselskandal sowie zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Informationen erfolgte, urteilte das OLG Frankfurt/M. Weiterlesen…

OLG Naumburg: Abgasskandal: Der 7. Zivilsenat billigt dem Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zu

Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines gebrauchten VW Tiguan TDI, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist, zum Schadensersatz in Form des Ersatzes des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung gegen die Übereignung und Herausgabe des Gebrauchtwagens verpflichtet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des 7. Zivilsenats vom 27.9.2019. Weiterlesen…

LG Düsseldorf: Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Diesel wegen sogenannten „Thermofensters“

Mit Urteil vom 31.7.2019 hat die 7. Zivilkammer des LG Düsseldorf (7 O 166/18) die Volkswagen AG dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) für den von ihm erworbenen VW des Typs Tiguan 2.0 TDI zu erstatten und das Fahrzeug zurück zu nehmen. Weiterlesen…

Peter Hartmann: Drei Hauptmerkmale im neuen Musterfeststellungsverfahren

Das am 1.11.2018 inkraftgetretene Musterfeststellungsverfahren nach §§ 606 ff. ZPO hat laut Medienberichten beim OLG Braunschweig gegen VW zu einem ersten solchen Prozess geführt, dem sich binnen weniger Tage über 300.000 geschädigte Verbraucher als Anmelder angeschlossen haben. Dazu gibt es bereits erste Kommentierungen. Unter den nicht wenigen Hauptaspekten des gewiss nicht ganz unproblematischen neuen Wegs einer halbwegs raschen Klärung der Chancen einer noch wesentlich größeren Zahl von Autobesitzern und anderen, die sich von der Industrie mit „Lügen und Betrügen“ (aus prominentem Mund) behandelt fühlen, gibt der Beitrag an drei wichtigen Punkten einen Erstüberblick.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 528)

OLG Köln: Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Mit Beschluss vom 3.1.2019 hat der 18. Zivilsenat des OLG Köln die Berufung der Volkswagen AG gegen ein dahin gehendes Urteil des LG Köln als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Weiterlesen…