OLG Frankfurt/M.: Keine Haftung von VW für Gebrauchtwagenkauf 2016
Der Käufer eines gebrauchten, bereits mit dem Softwareupdate versehenen VW Sharan kann sich nicht auf Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegenüber VW berufen, wenn der Ankauf ein Jahr nach der Veröffentlichung der Ad-Hoc-Mitteilung von VW über den sog. Dieselskandal sowie zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Informationen erfolgte, urteilte das OLG Frankfurt/M. Weiterlesen…