AG Frankfurt/M.: Keine Haftung des Grundstückseigentümers für herabfallende Walnüsse
Das AG Frankfurt/M. hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht für Schäden durch Walnussbäume haften, welche über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen. Das Gericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Grundstückseigentümer für Schäden an einem Fahrzeug haftet, welche durch herabfallende Walnüsse verursacht wurden. Weiterlesen…