Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Werbung mit unrealistischen Renditen
VVG § 6; VAG a. F. § 10 a Abs. 1 S. 1; BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 278, 311 Abs. 2
1. Ein Lebensversicherer haftet dem VN aus Culpa in contrahendo auf Schadensersatz, wenn in Musterberechnungen mit Renditeprognosen gerechnet wird, für die keine tatsächliche Grundlage besteht, weil bei Vertragsschluss ungeklärt ist in welchen Fonds der Einmalbeitrag des VN überhaupt investiert werden soll. Weiterlesen…