OLG Hamm entscheidet im Streit über einen Ferrari LaFerrari

Eine Dortmunder Firma, die mit hochwertigen Fahrzeugen handelt, muss einer Prager Handelsfirma eine Anzahlung von 40.000 Euro für einen Ferrari LaFerrari erstatten, weil sie den Ferrari zu den vereinbarten Konditionen nicht liefern konnte und die Prager Firma deswegen wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist. Das hat der 28. Zivilsenat des OLG Hamm am 18.05.2017 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Dortmund bestätigt. Weiterlesen…