BGH zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Die Kl. verlangen von dem bekl. Reiseveranstalter Erstattung des Reisepreises nach erklärtem Rücktritt.

Sachverhalt:

Die Kl. buchten bei der Bekl. für den Zeitraum vom 30.8. bis 13.9. 2015 eine China-Rundreise. Nach dem Reiseverlauf waren für die dreitägige Dauer des Aufenthalts in Peking verschiedene Besichtigungen vorgesehen. Eine Woche vor der geplanten Abreise teilte die Bekl. den Kl. per E-Mail mit, dass aufgrund einer Militärparade im September 2015 die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens in Peking nicht besichtigt werden könnten. Stattdessen wurde ein Besuch des Yonghe-Tempels angeboten. Die Kl. erklärten daraufhin den Rücktritt vom Reisevertrag. Sie haben die Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von 3298  €, Ersatz nutzloser Aufwendungen für Impfungen und Visa und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Weiterlesen…