Dr. Jürgen Bürkle, Die versicherungsaufsichtsrechtliche Regulierung des internen Hinweisgebersystems

Hinweisgebersysteme („Whistleblower-Hotlines“) bilden bereits seit Langem einen allgemein anerkannten und praktizierten „klassischen“ Baustein einer angemessenen unternehmerischen Compliance-Organisation. Dennoch hat der deutsche Gesetzgeber in § 23 Abs. 6 VAG Vorgaben für einen speziellen versicherungsaufsichtsrechtlichen Hinweisgeberprozess formuliert. Für die von dieser Regelung betroffenen Versicherungsunternehmen stellt sich aufgrund dieser Regulierung somit im Anwendungsbereich der Norm die strittige Frage der gesellschaftsrechtlichen Pflicht zur Installation eines Hinweisgebersystems nicht mehr. Weiterlesen…

Europäische Kommission: Schutz für Hinweisgeber – Kommission schafft neue, EU-weite Regeln

Die Europäische Kommission schlägt eine neue Richtlinie zur Stärkung des Schutzes für Hinweisgeber („Whistleblowern“) in der gesamten EU vor.

Die jüngsten Skandale wie Dieselgate, Luxleaks, die Panama Papers und die laufenden Enthüllungen rund um Cambridge Analytica zeigen, dass Hinweisgeber bei der Aufdeckung rechtswidriger Handlungen, die dem öffentlichen Interesse und dem Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft schaden, eine wichtige Rolle spielen können. Weiterlesen…

EU-Kommission: Schutz für Whistleblower – Ihre Meinung ist gefragt!

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Schutz für Whistleblower gestartet. „Whistleblower können eine Schlüsselrolle beim Kampf gegen Geldwäsche, Betrug oder Korruption spielen. Wir müssen vorsichtig abwägen, wie wir weiter voranschreiten und auf welcher Ebene wir handeln sollten, um sie zu schützen“, so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. „Diese öffentliche Konsultation wird für die Kommission einen wertvollen Beitrag leisten, um gut informierte Entscheidungen zu treffen. Das ist ein wichtiges Thema und wir müssen es richtig anpacken.“

Der Schutz für Whistleblower kann dazu beitragen, einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses vorzubeugen und Rechtsstaatlichkeit sowie Meinungsfreiheit zu stärken. Mit der Konsultation will die EU-Kommission den Handlungsspielraum für horizontale oder weiter gehende sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene ausloten, um den Schutz für Whistleblower zu stärken.

Das Ziel besteht darin, die Eingaben einer breiten Palette von betroffenen Interessenträgern, darunter öffentliche Behörden, Richter, Staatsanwälte, Bürgerbeauftragte, EU-Institutionen und Agenturen, internationale Organisationen, private Unternehmen, Berufs- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände, Journalisten, Medienvertreter, die Zivilgesellschaft, Universitäten und die allgemeine Öffentlichkeit zu erfassen.

Die Konsultation läuft bis 29. 5. 2017.
Weitere Informationen: Daily News vom 3. März 2017
Teilnahme an der Konsultation: Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

(Europäische KommissionDeutschland – News vom 7. 4. 2017)