LG München I: Keine Freistellung von Unterhaltspflichten für ohne Wissen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn

Am 2.5.2018 hat die Arzthaftungskammer des LG München I die Klage eines Vaters gegen die Ärzte auf Freistellung von den Unterhaltspflichten für seinen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn abgewiesen.

Tatbestand:

Der Kl. und seine damalige Ehefrau hatten bei der Bekl. Eizellen der Ehefrau mit Samenzellen des Kl. befruchtet. Ein Teil der Eizellen wurde dann – noch vor der Kernverschmelzung (sogenanntes Vorkernstadium) – eingefroren. Der Kl. hatte in diesen Vorgang zunächst schriftlich eingewilligt.

Kurz darauf eskalierten die Beziehungsprobleme und die Ehefrau fälschte die Unterschrift des Kl., um bei der Bekl. einen Eizellentransfer vornehmen zu lassen. Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein mehrere Monate später durchgeführter zweiter Versuch (mit wiederum gefälschter Unterschrift) führte zu Schwangerschaft, Geburt eines Kindes und Unterhaltsverpflichtungen. Weiterlesen…

OLG Hamm: Wertersatz für vermittelten Ehrendoktor entspricht Vertragsentgelt

Kann ein Kunde empfangene Dienstleistungen – im vorliegenden Fall zur Unterstützung des Erwerbs einer Ehrendoktorwürde – nach dem wirksamen Widerruf des Dienstvertrags nicht herausgeben, kann er Wertersatz in Höhe des vereinbarten Vertragsentgelts schulden. Das hat der 12. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum im Ergebnis bestätigt. Weiterlesen…

OLG Hamm: Hygienesiegel für Erotikartikel im Onlinehandel zulässig

Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm hat heute die Berufung der klagenden Firma gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum vom 10. 2. 2015 (12 O 202/14)  als unbegründet zurückgewiesen.

In der vor der Urteilsverkündung durchgeführten mündlichen Verhandlung ist deutlich geworden, dass der Kl. die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zustehen dürften, weil die Bekl. das Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim Onlinehandel mit  den streitgegenständlichen Erotikartikeln aus Gründen des Gesundheitsschutzes gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB ausschließen darf, wenn der Verbraucher die Verpackung unter Entfernung des angebrachten Hygienesiegels öffnet.

Unabhängig von der Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwartet, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, sprachen aus Sicht des Senats auch Gründe des Verbraucherschutzes für den Ausschluss des Widerrufsrechts in diesen Fällen. Der gebotene Gesundheitsschutz beim Vertrieb derartiger Artikel dürfte eher zu gewährleisten  sein, wenn nur mit originalverpackter Ware gehandelt wird und nicht etwa auch mit Artikeln, die von einem früheren Erwerber nach einem Öffnen einer versiegelten Verpackung – in Ausübung eines ihm eingeräumten Widerrufsrechts – zurückgegeben wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zur Klärung der Tragweite der in Frage stehenden gesetzlichen Vorschrift zugelassen.

OLG Hamm, Urteil vom 22. 11. 2016 (4 U 65/15)

Pressemitteilung 136/16 des OLG Hamm vom 22. 11. 2016

Hygienesiegel

BGH: Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat heute im schriftlichen Verfahren darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensgeber einen Verbraucher als Darlehensnehmer klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Weiterlesen…