Der Praxistest – Die Akkumulation diverser Pflichtverletzungen im VW-Dieselskandal

WELT-Wirtschaftskorrespondent Philip Vetter kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Unter der Überschrift „Der seltsame Poker um die Millionen von Winterkorns Versicherung“ (27.3.2021) wundert er sich erst einmal, dass die Anwälte des VW-Konzerns erst „mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals zu dem Ergebnis gekommen“ sind, dass bloß „fahrlässige aktienrechtliche Sorgfaltsverletzungen“ vorlägen. Dann fragt Vetter sich, warum es „keineswegs darum“ gehen soll, „dass Winterkorn frühzeitig von der Installation der Manipulationssoftware gewusst haben soll oder diese sogar angeordnet haben könne“, sondern „nur“ darum, dass Winterkorn es unterlassen habe, Pflichtverletzungen anderer Ex-Organe „unverzüglich und umfassend aufzuklären“. Dann überrascht es Vetter, dass die Anwälte Winterkorns so gut vorbereitet waren, denn „nur wenige Minuten“ nach der Bekanntgabe seiner Inanspruchnahme hätten diese schon mit einer vorbereiteten Presseerklärung reagiert. Und schließlich wundert Vetter sich auch noch über den Zeitpunkt der Ankündigungen – bisher wollte man das Strafverfahren gegen Winterkorn abwarten, das aber soeben erst „ein zweites Mal“ verschoben worden sei –, nur um dann selbst auf eine mögliche Erklärung zu kommen: geht es etwa um „eine goldene Brücke“, die man Winterkorn jetzt bauen wolle, um „mithilfe seiner Versicherung und einer möglichen Millionenzahlung als eine Art Selbstbeteiligung aus der Sache herauszukommen“? Weiterlesen…