OLG Hamm: Auf Wohnungsschlüssel nicht aufgepasst – Versicherungsschutz verloren

Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster vom 8.9.2016 (115 O 265/15) bestätigt. Weiterlesen…