Goretzky/Müller, Das aufsichtsrechtliche Pendel zwischen Gesetz und finanzpolitischen Vorgaben
Anmerkungen zum Merkblattentwurf der BaFin zu wohlverhaltensaufsichtlichen
Aspekten bei kapitalbildenden Versicherungen vom 31.10.2022
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Anmerkungen zum Merkblattentwurf der BaFin zu wohlverhaltensaufsichtlichen
Aspekten bei kapitalbildenden Versicherungen vom 31.10.2022
Das oberste Ziel von Solvency II war bislang die effizientest mögliche Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen zum Schutz der Versicherten und ihrer Ansprüche. Seine drei Säulen (Finanzausstattung, Risikomanagement und Berichtswesen) sollen das sicherstellen. Nun aber gesellt sich zu diesen ordnungspolitischen Vorgaben eine virtuelle Säule IV: ein rechtspolitisches Diktat zum Kampf gegen den Klimawandel. Was auf den ersten Blick wie eine dystopische Phantasie wirkt, ist teilweise schon Wirklichkeit. Weiterlesen…
Ein Aufsichtsschwerpunkt der BaFin für 2021
Anfang Mai hat die BaFin ihre Aufsichtsschwerpunkte für das laufende Jahr bekannt gegeben. Neben zwei Themen mit klarem Aktualitäts- und Zeitbezug – die BaFin möchte zum einen der Frage nach Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzmärkte weiter nachgehen und zum andern IT- und Cyberrisiken nach wie vor im Fokus belassen – ist dort zudem der kollektive Verbraucherschutz als Schwerpunktthema für das Jahr 2021 genannt. Weiterlesen…
Die im VAG geregelte Aufsicht der BaFin über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden. Das hat das BVerwG [am 21.4.2021 in insgesamt 20 Parallelverfahren] entschieden.
Die Kl. sind österreichische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die BaFin ordnete mit der angegriffenen Sammelverfügung an, dass alle zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Erstversicherungsunternehmen jährlich zum 1. 3. einen Beschwerdebericht einzureichen hätten. Weiterlesen…
Am 16.12.2020 hat die Bundesregierung ihren Entwurf (RegE) eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG-E) verabschiedet. Der Entwurf folgt auf den Referentenentwurf (RefE) des BMF und des BMJV zum FISG vom 18.10.2020, der seinerseits durch den 16 Punkte umfassenden Aktionsplan der Bundesregierung vom 6.10.2020 vorbereitet wurde. Aber bereits jetzt führt der Entwurf mit den Vorgaben in Art. 16 zu signifikanten aktienrechtlichen Veränderungen der Organisationsvorgaben für Unternehmen, die primär, aber nicht nur börsennotierte Unternehmen betreffen. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Neuregelungen, die auch für Versicherungsunternehmen wichtig sind und die grundsätzlich ab dem 1.7.2021 in Kraft treten sollen. Weiterlesen…
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