VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zum Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht
Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart
Die folgende Übersicht behandelt ausgewählte Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte auf dem Gebiet des Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrechts, die in dem Zeitraum von 2023 bis 2024 (bisher) veröffentlicht wurden.
I. Nationale Rechtsprechung
1. Wirkung einer Zurückverweisung durch das BVerwG
Das BVerwG hat in seiner Entscheidung zum obligatorischen jährlichen Beschwerdebericht ausländischer Versicherungsunternehmen an die BaFin (BVerwG, Urt. v. 21.4.2021 – 8 C 18.20, VersR 2021, 1214 mit Anm. Bürkle) die Auffassung des VGH Kassel im Hinblick auf die Unionsrechtswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage in § 294 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 1 VAG nicht geteilt, die Sache aber gleichwohl nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt (kritisch dazu und für eine Vorlagepflicht Dreher, in Dreher, VAG, 14. Aufl. 2024, § 298 Rn. 50). Das BVerwG hat daher nach § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO das Berufungsurteil aufgehoben und an den VGH Kassel zurückverwiesen, der aufgrund der eingetretenen Erledigung lediglich über die Kosten entscheiden konnte (VGH Kassel, Beschl. v. 28.3.2023 – 5 A 2158/18, VersR 2024, S. 451 mit Anm. Bürkle). In diesem Fall sieht § 144 Abs. 6 VwGO vor, dass das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, bei seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts zugrunde legen muss. Daher stellte sich für den VGH Kassel die Frage, ob die Tatsacheninstanzen an diese unionsrechtliche Einschätzung des BVerwG gebunden ist, mit der Folge, dass eine EuGH-Vorlage durch den VGH Kassel oder das VG Frankfurt/Main ausgeschlossen wäre.
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