Rückwirkende Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung anhand von Praxisfällen

Die Rechtsprechung ist eindeutig, das Verhalten vieler Versicherer gegenüber dem Versicherten nicht, erklärt der Fachmakler Frank Dietrich in seinem Gastbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung  – in einem Beitrag in der aktuellen VersicherungswirtschaftHeute – anhand zweier Leistungsfälle.

 

LG Kleve: Berufsunfähigkeit einer Auszubildenden zur Mechatronikerin

Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit einer Auszubildenden zur Mechatronikerin
VVG § 172
* Das Berufsbild eines Auszubildenden entspricht grundsätzlich den Vorgaben der für diesen Lehrberuf gültigen Ausbildungsordnung. Es besteht nämlich ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die konkrete Ausgestaltung der Lehre im Ausbildungsbetrieb nicht hinter den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung zurückbleibt. *
LG Kleve, Urteil vom 14. 6. 2018 (6 O 90/14)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 279)

Wermeckes/Seggewiße: Darf sich der Berufsunfähigkeitsversicherer im Prozess zum Berufsbild des Versicherten mit Nichtwissen erklären?

Wenn darum gestritten wird, ob ein VN berufsunfähig ist, ist der Rechtsstreit regelmäßig für beide Parteien wirtschaftlich bedeutsam und wird deshalb nicht selten hoch streitig geführt. Regelmäßig sind zumindest das Berufsbild des Versicherten und die medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit im Streit. Solche Fälle erfordern meist sehr zeitaufwendige, mehrstufige Beweisaufnahmen. Die Prozessdauer belastet die Parteien erheblich, insbesondere den VN, wenn er auf die Berufsunfähigkeitsleistungen wirtschaftlich angewiesen ist. Der Beitrag erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Beweisaufnahme zum Berufsbild des VN entbehrlich ist, wenn sich der Berufsunfähigkeitsversicherer dazu nur mit Nichtwissen erklärt.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 271)

OLG Braunschweig: Der zu verschwiegene Postbote – Zur Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden

Ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet, haftet der Versicherungsmakler nicht. Dies hat der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig mit Hinweisbeschluss vom 26.6.2018 (11 U 94/18) entschieden, woraufhin der Kläger seine Berufung nun zurücknahm. Weiterlesen…

OLG Oldenburg: Zum Verschweigen von Fakten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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Unrichtige oder unvollständige Angaben bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können zu einem bösen Erwachen führen, wenn es später zum Versicherungsfall kommt. Weiterlesen…