BGH: Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. begründen

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat über einen Fall entschieden, in dem VN unrichtig über die Form ihrer Widerspruchserklärung informiert worden waren. Der Senat hat in diesem Fall angenommen, dass ein Bereicherungsanspruch jedenfalls nach § 242 BGB wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ausgeschlossen ist, weil den VN durch den im Streitfall geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden ist, ihr Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

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Sind 100-%-Brutto-Beitragsgarantien in der Lebensversicherung vom Aussterben bedroht?

Das Geschäftsmodell der Lebensversicherung im Umbruch

Das nunmehr seit Jahren anhaltende Niedrigzinsniveau bedeutet für den Versicherungssektor im Allgemeinen eine extreme Belastung und stellt die Lebensversicherungsunternehmen im Besonderen aufgrund ihrer langfristig laufenden Verträge und der darin enthaltenen Zinsgarantien vor die immense Herausforderung, in Zeiten niedrigster, wenn nicht sogar negativer Zinsen, ausreichend Kapital zu erwirtschaften, um ihre garantierten Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten dauerhaft erfüllen zu können. Das wird bei unveränderter Zinsentwicklung zunehmend immer schwieriger. Weiterlesen…

Dr. Bernd Thode, Tatsächliche Wertbemessung und Renditeberechnung für gezogene Nutzungen bei einer Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Die Rechtslage und Maßstäbe für die Berechnung des Umfangs der Gelder, die Versicherungsnehmer im Fall eines von ihnen nach § 5a VVG a.F. ausgeübten Widerspruchs aufgrund einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen beanspruchen können, sind oftmals zum Teil überaus komplex und schwierig zu klären. Weiterlesen…

OLG Stuttgart zur Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven nach Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes

Das OLG Stuttgart hat über die Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven nach Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1.8.2014 entschieden. Weiterlesen…